Nr. 31 - Katzenhaltung verboten?
| Immer mehr Verfahren wegen Katzenhaltung in einer Miet- oder Eigentumswohnung gehen inzwischen in die letzte Instanz. Wer eine Katze in der Wohnung hält, dem kann dies nach neuester Rechtsprechung nicht mehr verboten werden, denn Mieze belästigt keinen und gehört zur Lebensqualität des Mieter. Allerdings sind sich bei mehr Katzen, die die Außenanlage mitbenutzen, die Gerichte uneins.
Wenn Sie die Erlaubnis, eine Katze zu halten, im Mietvertrag schriftlich festgehalten haben, schauen Sie nach, bevor Sie sich eine Zweitkatze anschaffen, ob es „Katze“ oder „Katzen“ heißt. Fragen Sie Ihren Vermieter, bevor ein weiteres Tier bei Ihnen einzieht! |
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| Helgas Katzenpost |










